Während des langen Osterferien Wochenenden genießen viele die gemeinsame Zeit mit Familienmitgliedern und Freunden, sowie Ausflüge oder verschiedene Freizeitbeschäftigungen. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein: Nicht jedes Verhalten ist hierbei zulässig! Insbesondere an Karfreitag, einem als stilles Feiertags bezeichnetem Tag, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Welche Regeln sind für Events zu beachten?
Nicht nur lautstarke Aktivitäten wie das Mähnen von Wiesen, Hämmern oder Bohren gelten auch an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden als unerwünscht. Darüber hinaus sind sämtliche öffentlichen Zusammenkünfte, Prozessionen oder Umzüge verboten – es sei denn, sie haben einen religiösen Charakter.
Darf ich tanzen gehen?
Außerdem sind öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen am Karfreitag verboten. Tanzveranstaltungen dagegen dürfen vom frühen Donnerstagnachmittag bis zum Ostersonntagnachmittag nicht abgehalten werden. Dies ist im rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Sicherung der Ruhe an Sonn- und Feiertagen festgeschrieben. Lokale Verwaltungsbehörden haben jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Ausnahmeregelungen zu treffen.
Welche Feiertage gibt es?
Im Laufe des Jahres werden verschiedene Arten von Feiertagen unterschieden: Zum einen gibt es die kirchlichen und christlichen Feiertage wie beispielsweise Christi Himmelfahrt. Dazu kommen gesetzliche Feiertage wie der Tag der deutschen Einheit. Darüber hinaus existieren auch so genannte stille Feiertage.
Zu den "stilleren Tagen" zählen außer dem Karfreitag auch noch Allerheiligentag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der Heilige Abend nach 13 Uhr. Die geltenden Beschränkungen variieren je nach Bundesland.
Kann ich trotz Feierabend ins Kino gehen?
Ja, jedoch gelten auch am Kinoscreen zu den „stillern Tagen“ besondere Vorschriften. Gemäß landesrechtlichen Bestimmungen dürfen nur Filme gezeigt werden, deren „ernster Charakter“ während dieser Tage beibehalten wird. Dies erklärte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden. Es soll sichergestellt sein, dass das religiöse Empfinden der Zuschauer nicht verletzt wird.
Seit den 1980er-Jahren haben Tausende von Kinofilmen keine Feiertagsfreigabe bekommen, erklärte Peter Kaun, der stellvertretende Geschäftsführer der FSK. In jüngeren Jahren geschieht das jedoch selten – im Jahr 2024 lehnte man diese Genehmigung lediglich bei drei Filmen ab: „Terrifier 3“, „Sabel ist immer jung“ und „Terrifier“. Im Vorjahr wurden siebenundzwanzig Filmausschnitte wegen dieser Einschränkung zurückgewiesen. Die meisten davon sind Horrorfilme. Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang liegt in Änderungen innerhalb unserer Gesellschaft begründet.